SCHUTZKONZEPT FR BLACK FÜR DEN TRAININGS- UND SPIELBETRIEB
GÜLTIG AB 20.12.2021
Ersteller: Daniel Pellegrini / 079 406 97 88
Covid-19 Beauftragter: Tobias Wenk / 079 945 31 74
RAHMENBEDINGUNGEN
- Für Personen, die sportliche Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen.
- 2G-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen) und Maskenobligatorium in Innenbereichen von Sportanlagen.
- Direkt Beteiligte am Spiel- und Trainingsbetrieb (SpielerInnen, SchiedsrichterInnen, TrainerInnen) können bei der Anwendung von 2G+ (Geimpft, Genesen plus Testzertifikat*) auf das Maskentragen verzichten.
- Eine Ausnahme der Maskenpflicht besteht für Gastronomieangebote (Klubrestaurant), wobei die Konsumation von Speisen und Getränken nur sitzend erfolgen darf.
- Masken- und 2G-Zertifikatspflicht (geimpft, genesen) bei allen Veranstaltungen in Innenbereichen, inkl. sportliche Aktivitäten. Davon ausgenommen sind bei der eigentlichen Sportausübung im Amateur- und Breitensport nur Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet* sind (2G+). Weiterhin ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren.
- Falls es in den Sporthallen oder Innenräumen keine Sitzmöglichkeiten gibt, besteht die Möglichkeit den Zutritt auf Geimpfte und Genesene mit Testzertifikat zu beschränken (2G+). Bei 2G+ entfallen Masken- und Sitzpflicht (bei Konsumation).
- 3G-Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien (Wett- und Freundschaftsspiele) mit mehr als 300 Beteiligten (SpielerInnen, ZuschauerInnen, etc.). Personen unter 16 sind weiterhin ausgenommen.
* Impfungen oder Booster-Impfungen, welche zum Zeitpunkt des Anlasses (Wettkampf, Training) nicht älter als 4 Monate alt sind gelten ebenfalls als 2G+, also können ohne Test teilnehmen
Es gelten zudem weiterhin die nachfolgenden Grundsätze:
1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele
Personen mit Covid-19-typischen Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, etc.) dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauende anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten und Maskenpflicht
Für Aktivitäten im Aussenbereich und für Aktivitäten im Innenbereich ohne Zertifikatspflicht:
- Auf Shakehands und Abklatschen soll weiterhin verzichtet werden.
- In Innenräumen, wo die sportliche Aktivität nicht ausgeübt wird, wie Garderoben, Tribünen, Gänge etc. gilt eine Gesichtsmaskenpflicht
- Für alle ab 12 - 15 jährigen, die nicht direkt am Training beteiligt sind und kein Zertifikat haben, gilt in sämtlichen Innenräumen eine Gesichtsmaskenpflicht.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Bedingungen für Trainings
Trainings im Aussenbereich können ohne Einschränkung ausgeübt werden. Bei Wettkämpfen im Futsal in Innenräumen wird der Zugang auf Personen mit Maske und 2G-Covid-Zertifikat (geimpft oder genesen) eingeschränkt (ab 16 Jahren). Für alle, die direkt am Spielbetrieb beteiligt sind und keine Maske tragen, gilt 2G+.
5. Veranstaltungen
Bei Anlässen in Innenräumen gibt es eine 2G-Zertifikatspflicht (ab 16 Jahren) und Maskenpflicht. Erlaubt der Organisator die Konsumation von Speisen und Getränken in Innenräumen, so gilt zusätzlich eine Sitzpflicht während der Konsumation. Es besteht die Möglichkeit den Zutritt auf Geimpfte und Genesene mit einem Testzertifikat zu beschränken (2G+). Bei 2G+ entfallen Maskenpflicht und Sitzpflicht (bei Konsumation). Im Freien dürfen ohne Zertifikat maximal 300 Personen anwesend sein.
6. Präsenzlisten führen
Der Coach führt zwingend immer eine Liste (J+S DB, Clubcorner, Excel) mit allen beteiligten Personen (Spielerinnen/Spieler und Coaching-Staff) im Training sowie für die Spiele, um das Contact Tracing zu vereinfachen.
7. Verantwortliche Person
Für die Einhaltung der obigen Regeln im Trainingsbetrieb ist der jeweilige Head-Coach der Trainingsgruppe zuständig. Die Verantwortung für das Schutzkonzept von FR BLACK im Allgemeinen trägt der oben aufgeführte COVID-19 Beauftragte.
8. Weiteres
Das Schutzkonzept von FR BLACK basiert auf den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte in Sportaktivitäten des Bundesamtes für Sport, des Bundesamts für Gesundheit, Swiss Olympics, dem Schweizerischen Fussballverband, und dem Fussballverband Region Zürich. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.